EU-Ministerrat beschließt Verlängerung von Krim-Sanktionen

Der Rat der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen die Schwarzmeerhalbinsel Krim für ein weiteres Jahr verlängert. Die Sanktionen sehen vor, dass die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2019 gültig bleiben. Diese betreffen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Halbinsel. Zudem werden Kreuzfahrtschiffe aus der Europäischen Union auch weiterhin nicht in Häfen der Krim einlaufen dürfen.

In der Deklaration, die zuvor von dem Rat gebilligt wurde, hieß es, dass die EU "die territoriale Integrität und die Souveränität der Ukraine unterstützt". Die EU hatte die Sanktionen gegen die Halbinsel Krim im Juni 2014 verhängt, drei Monate nach dem Referendum über den Status der Krim. Damit wurde die Halbinsel zum Teil der Russischen Föderation.

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