"Die Beschlussfassung nimmt dem Unternehmen Naftogaz Ukrainy unter anderem auch die Gründe für die Sperrungen von Gazprom-Aktiva im Ausland. Dieser Umstand wird von Gazprom bei der Anfechtung der Handlungen von Gerichtsvollziehern in der Schweiz und den Niederlanden genutzt werden", heißt es in der Mitteilung von Gazprom. "In Übereinstimmung mit der schwedischen Gesetzgebung darf der Beschluss des Berufungsgerichtes nicht angefochten werden", betonten Sprecher des Unternehmens weiter.
Die Stockholmer Arbitrage hatte im Dezember und Februar im Streit der zwei Gaskonzerne das russische Unternehmen zu einer Auszahlung von 2,24 Milliarden Euro an Naftogaz verpflichtet. Grund des Streits war ein Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemenge durch die ukrainische Seite. Im März war Gazprom in Berufung gegangen.
Mehr zum Thema - Niederlande: Gericht beschließt Gazprom-Eigentum im Wert von 2,6 Milliarden Euro zu pfänden