Bio-Gift in Kölner Wohnung - Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Tunesier

Nach dem Fund von hochgiftigem Rizin in einer Kölner Hochhaus-Wohnung hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch Haftbefehl gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber erlassen. Es bestehe der dringende Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes am Mittwochabend.

Bei dem gefundenen Gift handele es sich um eine rizinhaltige Substanz. Außerdem ermittele die Behörde weiter auch wegen des Anfangsverdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Hier bestehe aber kein dringender Tatverdacht. Die Bundesanwaltschaft kündigte für Donnerstag eine Presseerklärung mit weiteren Details an.

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In der Wohnung des 29-jährigen Tunesiers war die Substanz am Dienstagabend sichergestellt worden. Spezialkräfte hatten die Wohnung des Mannes, seiner Frau und Kinder in einem Hochhaus gestürmt. Die Ehefrau des Tunesiers, die vorübergehend ebenfalls festgenommen worden war, werde nicht beschuldigt, betonte die Bundesanwaltschaft.

Das angesehene Robert-Koch-Institut stuft das leicht erhältliche Mittel Rizin aus den Samen des Wunderbaums als "potenziellen biologischen Kampfstoff" ein. Handel und Umgang mit der Reinsubstanz seien nach dem Chemiewaffen-Übereinkommen von 1997 beschränkt. Rizin kann bereits in kleinsten Konzentrationen tödlich wirken. (dpa)