"Selbstbedienungs-Mentalität": Kritik an Gesetz zur staatlichen Parteienfinanzierung

Der von der Opposition kritisierte Gesetzentwurf zur Anhebung des Maximalbetrags für die staatliche Parteienfinanzierung wirft auch aus Sicht von Experten Fragen auf.

Sophie Schönberger vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Konstanz erklärte am Montag während einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages, sie halte den Plan der großen Koalition für verfassungswidrig. Eine entsprechende Anhebung wäre „nur bei einschneidenden Veränderungen“ rechtens. Dies sei aber aktuell nicht gegeben, fügte sie hinzu. Zudem könne beim Bürger der Eindruck entstehen, in den Parteien herrsche eine gewisse „Selbstbedienungs-Mentalität“.

Union und SPD hatten die geplante Anhebung des Maximalbetrags vor allem mit gestiegenen Kosten durch die Digitalisierung der Kommunikation und die sozialen Medien begründet. Auch einige der vom Ausschuss geladenen Experten wiesen darauf hin, dass die Parteien mit dem, was in der Gesellschaft vor sich gehe, „mithalten können“ müssten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Parteien zusammen ab dem Jahr 2019 höchstens 190 Millionen Euro bekommen dürfen anstatt wie bisher 165 Millionen Euro. Öffentlich bekannt wurde der Entwurf erst am vergangenen Mittwoch. Schon am kommenden Freitag soll der Bundestag darüber abstimmen. Die Opposition hat sowohl die geplante Anhebung als auch die kurzfristige Terminierung scharf kritisiert.

Die Finanzen der Parteien stehen auf mehreren Säulen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, selbst erwirtschaftetes Geld und staatliche Zuschüsse.

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(dpa)