Der Landwirt, der das Tier entdeckt hatte, brachte die Kuh schließlich an den Besitzer zurück. Seine Freude dauerte allerdings nicht lange. Da das EU-Recht es verbietet, ein lebendes Tier aus einem Nicht-EU-Land einzuführen, fordern die bulgarischen Behörden nun, dass Penka eingeschläfert wird. Dass ein serbischer Tierarzt die Kuh untersuchte und ihr gute Gesundheit bestätigte, kann anscheinend auch nicht helfen. Der Hirte Haralampijew wehrt sich gegen das Urteil. Ihm zufolge habe niemand das Tier bei der Grenzüberschreitung aufgehalten. Außerdem soll die Kuh in drei Monaten Kälber zur Welt bringen.
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