Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.
Der Nachrichtendienst zapft seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem - nach Verkehrsaufkommen - größten Internet-Knotenpunkt der Welt ab. Dabei erhalten die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern im Zuge der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung, also anlasslos. (dpa)
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