Im Fall von 27 Flüchtlingen hatte die Anklagebehörde eine Strafverfolgung beantragt. Dabei geht es auch um zehn Heranwachsende, die nach Angaben der Justiz aber nicht vor Gericht müssen. Denn bei ihnen wurde die Untersuchungshaft als ausreichende erzieherische Maßnahme gewertet. Bei 17 Erwachsenen muss nun abgewartet werden, ob diese die Strafbefehle akzeptieren oder Einspruch einlegen.
Mitte März war in der Aufnahmeeinrichtung in Nordschwaben die Situation eskaliert, als Beamte einen Bewohner für eine geplante Abschiebung abholen wollten. Andere Asylbewerber hielten die Polizisten davon ab. Später rückte die Polizei mit Verstärkung durch Bereitschaftsbeamte wieder an. Die dabei festgenommenen Bewohner stammten überwiegend aus Gambia. Wochen später kam es auch in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen in Baden-Württemberg zu ähnlichen Zwischenfällen. (dpa)
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