Grundlage der Berechnung waren die Durchschnittsmieten, die Hartz-IV-Empfänger in Bayern zahlen müssen. Doch Asylunterkünfte und Privatwohnungen "entbehren von vornherein jeder Vergleichbarkeit im Hinblick auf Ausstattung und Standard", heißt es in dem Beschluss des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts. Das Innenministerium will die 46 Seiten umfassende Entscheidung nun gründlich prüfen, wie der für Asyl zuständige Ministerialdirektor Karl-Michael Scheufele am Freitag erklärte. (dpa)
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