Haikel S. war von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft worden und hatte sich über Monate juristisch gegen die Abschiebung gewehrt, bis hin zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg – aber letztlich vergeblich. Die Ermittlungsbehörden warfen ihm vor, für die Terrormiliz "Islamischer Staat" einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Er soll im Jahr 2015 auch am Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunesiens Hauptstadt Tunis mit mehreren Toten beteiligt gewesen sein. (dpa)
Mehr zum Thema - EU-Gerichtsurteil: Weg frei für Abschiebung von Terrorverdächtigem aus Hessen