Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Beschwerde gegen die Abschiebung von Haikel S. abgelehnt. Das Karlsruher Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Mann in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe droht (2 BvR 632/18).
Hessen versucht schon seit längerem, den als Gefährder eingestuften Haikel S. nach Tunesien abzuschieben. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für die Terrormiliz "Islamischer Staat" einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Auch in seinem Heimatland steht er unter Terrorverdacht, er soll unter anderem an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 beteiligt gewesen sein. (dpa)
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