Seit der Neuwahl von Dezember 2017 in Katalonien scheiterten bisher vier Versuche der Regierungsbildung, weil die ernannten Kandidaten entweder im Ausland im Exil leben oder in Untersuchungshaft sitzen. Wenn es bis zum 22. Mai keine neue Regierung gibt, muss in Katalonien neu gewählt werden.
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Aufgrund eines Anfechtungsantrags der Zentralregierung hatte das Verfassungsgericht im Januar bestätigt, dass sich ein Kandidat für das Amt des Regionalchefs persönlich im Parlament wählen lassen muss. Vor der Verabschiedung der Gesetzesänderung hatte Madrid die Separatisten gewarnt, man werde auch in Zukunft jeden Versuch einer Wahl eines nicht anwesenden Kandidaten gerichtlich anfechten. (dpa)