Das Gericht befand, der Arzt hätte die Aufzeichnung der Herzschlagfrequenz und Wehentätigkeit, wo sich Probleme abzeichneten, nach Beendigung innerhalb von bis zu 20 Minuten ansehen müssen. Tatsächlich sichtete der Arzt die Daten laut Gerichtsmitteilung erst nach etwa 50 Minuten und machte dann eine Ultraschall-Untersuchung. Er hätte anschließend die Mutter "schnellstmöglich" in eine nahegelegene Entbindungsklinik einweisen müssen, befanden die Richter. Stattdessen fuhr die Frau zunächst mit dem eigenen Auto nach Hause.
Wegen der "grob fehlerhaften" Behandlung sei das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten entbunden worden, was für den Hirnschaden mitursächlich geworden sei, urteilte der 3. Zivilsenat des OLG. (dpa)
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