"Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss", hieß es in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme von Uber, die der österreichischen Nachrichtenagentur APA vorlag.
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Am Mittwoch hatte Uber nach einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien seine Dienste einstellen müssen, aber angekündigt, an einer raschen rechtskonformen Rückkehr zu arbeiten. Die Vermittlungszentrale "Taxi 40100" hatte eine Klage wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß gegen das Unternehmen eingebracht.
Konkret argumentierte "Taxi 40100" vor Gericht, dass Uber als Mietwagen-Firma agiere. Nach Wiener Gesetz dürfen Taxifahrer jederzeit überall Kunden aufnehmen, müssen dafür aber einen fixen Tarif verrechnen. Uber dürfe demnach Fahrgäste nur am Mietwagen-Standort ins Auto holen, habe dafür aber freie Hand bei der Preisgestaltung. (dpa)