Beihilfe zum Drogenhandel: Vermieter muss Strom für Cannabisplantage zahlen

Der Vermieter eines Düsseldorfer Hochbunkers muss 65.000 Euro Stromkosten für eine illegale Cannabisplantage in seinem Gebäude zahlen. Das hat das Landgericht am Mittwoch entschieden. Die Stadtwerke hatten den 80-Jährigen verklagt.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Vermieter mindestens Beihilfe zum Stromklau leistete, indem er eine extra starke Stromleitung legen ließ. Deshalb komme es nicht darauf an, ob er den Strom selbst schwarz abgezapft habe oder nicht.

Die riesige Drogenplantage in den oberen Stockwerken des alten Luftschutzbunkers hatte die Polizei durch Zufall bei einer Razzia gegen einen Rockerclub entdeckt, der den Hells Angels nahestand. Zunächst waren die Rocker in Verdacht geraten, Betreiber der Plantage zu sein. Doch die beteuerten, vom Treiben über ihrem Clublokal nichts gewusst zu haben. Die Polizei war bei der Razzia auf ein 10.000-Volt-Stromkabel gestoßen, das zu der Zucht mit 3.200 Cannabispflanzen führte.

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Betrieben wurde die fensterlose Plantage hinter meterdicken Betonmauern von Vietnamesen, die wie Sklaven in Verschlägen hausten und kein Tageslicht sahen. Der 29 Jahre alter Drahtzieher ist wegen bandenmäßigen Drogenhandels und Freiheitsberaubung bereits zu sieben Jahre Haft verurteilt worden.

Der 80 Jahre alte Vermieter, gegen den auch ermittelt worden war, hatte behauptet, nichts von der Plantage gewusst zu haben. Die Plantagenarbeiter hatten ihn allerdings auf Fotos wiedererkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)