Die Vergewaltigung und Ermordung einer Achtjährigen in Kaschmir im Januar hatte landesweites Entsetzen ausgelöst. Dieses Verbrechen war jedoch bei weitem kein Einzelfall. Allein vergangene Woche wurden vier ähnliche Fälle gemeldet. Bislang konnte maximal eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden.
Verhängt werden kann die Todesstrafe in Indien für Terrorismus, Mord, Beihilfe zum Selbstmord eines Kindes sowie Vergewaltigung, wenn diese zum Tod des Opfers oder zum Wachkoma führt. Das Parlament muss die Gesetzesänderung nun innerhalb eines halben Jahres bestätigen und dauerhaft einführen. (dpa)
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