Gericht bestätigt Alkoholverbot für Neonazi-Treffen in Ostritz

Für das Neonazi-Festival im ostsächsischen Ostritz an diesem Wochenende gilt ein Alkoholverbot. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen wies eine Beschwerde des Veranstalters ab und bestätigte letztinstanzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden.

In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom Vortag begründete der 3. Senat die Entscheidung damit, dass "von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch beabsichtigten Alkoholkonsum bei der Veranstaltung auszugehen sei". Zu dem Festival auf einem Privatgelände werden bis zu 1.000 Rechtsextreme aus Deutschland, Polen und Tschechien erwartet.

Nach Auffassung der OVG-Kammer liegt der Veranstaltung auch nach dem Inhalt der beabsichtigten Musikdarbietungen eine kämpferische Zielrichtung zugrunde. Es sei daher nicht fernliegend, dass bei den Teilnehmern von vornherein eine latent vorhandene aggressive Grundstimmung vorhanden sei, die durch die aufputschende Livemusik in Verbindung mit Alkoholkonsum deutlich gesteigert werde.

Die Polizei erklärte, das Verbot strikt durchsetzen zu wollen. "Grundsätzlich unterliegen alle Versammlungen (auch Rockkonzert) in Ostritz diesem Verbot", schrieb die Polizei auf Twitter. (dpa)