Schweiz legalisiert Alkohol am Steuer – aber nur für kleine Boote

Das schweizerische Bundesamt für Verkehr hat am Donnerstag erklärt, dass die Behörde eine Erleichterung bei den Alkohol-Promillegrenzen für die Führer kleiner, nicht motorisierter Schiffe einführen wolle. Eine entsprechende Gesetzesnorm war bereits im Vorjahr vom Parlament gebilligt worden. Der Grund für die Teilrevision des Schifffahrtsgesetzes bestehe darin, dass von kleinen Booten eine geringere Gefährdung ausgehe als von den größeren.

Die Veränderungen betreffen Schiffe, die kürzer als 2,5 Meter sind, und nicht motorisierte Boote bis zu vier Metern Länge. Außerdem soll die obligatorische Kennzeichnung- und Immatrikulationspflicht aufgehoben werden.   

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