Mit seiner Entscheidung gab das Gericht der Klage des russischen Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (Roskomnadsor) auf Sperrung des Dienstes Telegram in Russland statt.
Am Freitagmorgen beantragten die Vertreter des Dienstes eine Vertagung der Gerichtsverhandlung, ihr Gesuch wurde aber zurückgewiesen. Nachdem das Gericht die Entscheidung verkündet hatte, teilten Telegram-Vertreter der Presse gegenüber mit, sie hätten vor, eine Berufung einzubringen. Die Anwälte Roskomnadsors erklärten, die Telegram-Sperre werde aufgehoben, sobald das Unternehmen die Chiffrierschlüssel aushändigt.
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Am 6. April reichte die russische Aufsichtsbehörde ihre Klage gegen Telegram ein. Die Übergabe der Chiffrierschlüssel an den FSB ist in Russland gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen gesetzlich vorgeschrieben.
Demgegenüber weisen die Vertreter des Messaging-Dienstes darauf hin, dass die Übergabe der Verschlüsselungsschlüssel technisch unmöglich sei. Der Roskomnadsor und der FSB behaupten, die Weigerung Telegrams, die Chiffrierschlüssel auszuhändigen, spiele Terroristen in die Hände, die Telegram-Kanäle für eigene Zwecke ausnutzen könnten.