Gefährder sind Menschen, gegen die die Sicherheitsbehörden den begründeten Verdacht hegen, sie könnten zum Beispiel Terroranschläge begehen. Nach der Regierungsantwort vom 11. April haben Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen seit Anfang 2017 je zwei Gefährder abgeschoben, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Schleswig-Holstein je einen.
Die übrigen Bundesländer nutzten die entsprechende Sonderregelung im Aufenthaltsgesetz nicht. Nach einer früheren Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion waren Anfang Februar in Deutschland 745 Menschen als islamistische Gefährder eingestuft. (dpa)
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