Düsseldorf: Gericht stoppt Vergabe für Cannabis-Produktion zu medizinischen Zwecken

Der für das Jahr 2019 geplante Start der Cannabis-Ernte für medizinische Zwecke in Deutschland ist kaum noch zu schaffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stoppte am Mittwoch das Vergabeverfahren um den Anbau und die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen Cannabis. Es untersagte dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einen Zuschlag zu erteilen, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks hatte bereits zum Auftakt der Verhandlung kritisiert, das BfArM habe die Frist beim Vergabeverfahren zu kurz bemessen. "Diese Frist hätte verlängert werden müssen", sagte Dicks. 

Für das Bundesinstitut hatte Rechtsanwältin Heike Dahs davor gewarnt, ein Stopp oder eine Wiederaufnahme der Vergabe sei "für die Versorgung der Patienten sehr schlecht". "Natürlich wird damit der Termin im Jahr 2019 nicht gehalten werden können", sagte Dahs.

Drei weitere Beschwerden verschiedener Unternehmen gegen andere Aspekte des Vergabeverfahrens lehnte das OLG hingegen ab.

Cannabis auf Rezept ist seit gut einem Jahr in Deutschland erlaubt. Bisher wird medizinisches Cannabis meist importiert, vor allem aus den Niederlanden und Kanada. (dpa)

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