Bei Beförderung übergangen: Arbeitgeber zieht Frau vor – Österreicher bekommt hohe Entschädigung

Wo liegt die Grenze, die die so genannte Affirmative Action von der umgekehrten Diskriminierung trennt? Ein österreichisches Gericht will sie anscheinend aufgespürt haben, indem es einem Mann eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen hat. Die Beförderung einer Kollegin auf seine Kosten habe ihn in seinen Rechten verletzt.

Der Österreicher Peter Franzmayr hatte gegen das Transportministerium geklagt, nachdem er im Jahr 2011 die von ihm gewünschte Beförderung nicht zuerkannt bekommen hatte. Damals soll bei der Auswahl für den angestrebten Posten eine Frau bevorzugt worden sein. Das Gericht sah das Klagebegehren Franzmayrs als berechtigt an und stellte fest, ein klares Muster sei erkennbar, demzufolge die Frau von Anfang an besser als andere Kandidaten behandelt worden sei. Die Entschädigung umfasst einen Schadensersatz und auch entgangenen Gewinn in Form jener Geldsumme, die der Österreicher im Fall einer Erlangung des gewünschten Amtes hätte verdienen können.

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