Nicht nur Gewicht verloren – Dänin geht joggen und bekommt Erwerbsunfähigkeitsversicherung gekündigt

Manchmal gehen mit Sport auch ungeahnte Risiken einher: Ein dänisches Versicherungsunternehmen hat seiner Kundin den Vertrag gekündigt, nachdem diese ein Foto ihres Lauftrainings auf ihrem Profil mittels einer Jogging-App geteilt hatte. Damit soll sie ungewollt den Beweis erbracht haben, dass sie nicht berechtigt sei, die volle Versicherungsleistung wegen Erwerbsunfähigkeit zu erlangen. Dies berichtet die Webseite Local unter Berufung auf die dänische Gewerkschaft 3F.

Die Frau soll seit dem Jahr 2008 jährlich 27.000 Euro aufgrund geminderter Erwerbsfähigkeit infolge einer Verletzung erhalten haben. Im Jahr 2015 soll ihr Versicherer AP Pension jedoch einen Hinweis auf möglichen Betrug erhalten und deswegen eine Ermittlung in die Wege geleitet haben. Zu den Methoden der Untersuchung habe anscheinend auch die Überprüfung ihrer sozialen Netzwerke gehört, die davon zeugte, dass die Dänin Mitglied eines Sportvereins war und aktiv an verschiedenen Sportveranstaltungen teilnahm. Nachdem der Versicherer den Zugang zu ihrem Profilbild und ihren Joggingzeiten auf einer Sport-App erlangt hatte, stellte er die Auszahlungen komplett ein und wollte den Vertrag auflösen. Ein Gericht hat später entschieden, der Versicherer habe ihr künftig die Hälfte der ursprünglich gewährten Versicherungsleistung zu erbringen.

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