Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren. Gröning hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Journalisten nannten ihn den "Buchhalter von Auschwitz".
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Nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft war, hatte Gröning kürzlich beim Justizministerium in Hannover ein Gnadengesuch eingereicht. Der Verteidiger hatte zuvor über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe war Ende Dezember abgewiesen worden.
Im Fall Gröning hatte der Bundesgerichtshof im September 2016 erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt. (dpa)