Der Volkskongress schuf mit einem Verfassungszusatz auch eine staatliche Aufsichtskommission. Das Organ zur Kontrolle des Staatsapparates ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Neben der Justiz und unabhängig von dem Obersten Gericht oder der Generalstaatsanwaltschaft kann die Einrichtung mit örtlichen Unterkommissionen gegen Korruption, Dienstvergehen oder allzu lockere Umsetzung politischer Ziele durch Staatsbedienstete vorgehen. Der Aufsicht unterliegen künftig alle Staatsbediensteten vom Manager des Staatsunternehmens bis hin zum Dorfschullehrer. (dpa)
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