Der zuständige Richter am Obersten Gericht in Madrid Pablo Llarena rechtfertigte am Freitag seine Entscheidung gegen Jordi Sánchez mit der "Gefahr der Tatwiederholung" seitens des Separatisten.
In Abwesenheit des Kandidaten für das Amt des Regierungschefs darf nach dem Gesetz nicht gewählt werden. Roger Torrent werde deshalb am Montag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, hieß es im Parlament in Barcelona. (dpa)
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