Auch wenn es mal schockiert - Europarat verteidigt Meinungsfreiheit im Netz

Der Ministerrat des Europarats gab in dieser Woche Richtlinien für Internet-Dienste heraus und betonte, dass Staaten dazu verpflichtet seien, ihren Bürgern zu ermöglichen, ihre Meinung "in öffentlichen Debatten ohne Furcht" zu äußern- auch wenn sie damit Teile der Bevölkerung oder staatliche Akteure "angreifen, schockieren oder stören". Grundrechte dürften nur auf der Basis klarer Rechtsgrundlagen eingeschränkt werden und Staaten somit Internetdienste nicht als Hilfssheriffs nutzen.

Der Europarat sah sich veranlasst, das Thema zu behandeln, da die Macht von Internetdiensten wie Plattformbetreibern, Hostern und Zugangsprovidern "als Protagonisten der Online-Meinung so groß ist". Aus diesem Grund sollten "ihre Rolle und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte sowie ihre entsprechenden Verantwortlichkeiten geklärt werden".

Im Rahmen der Verabschiedung der politischen Leitlinien, die an alle 47 Mitgliedsstaaten gerichtet sind und die Rolle und Verantwortung von Internetdiensten wie Suchmaschinen und Social Media betreffen, erinnerte der Europarat seine Mitgliedsstaaten daran, dass sie die Meinungs- und Informationsfreiheit gewährleisten müssten.

Daher dürfe der Staat den Internetdiensten kein Monitoring auftragen - weder automatisiert noch als Ko-Regulator. Die Internetdienste wiederum dürften nicht willkürlich eingreifen, automatisierte Filtersysteme bergen jedoch dahingehende Risiken.

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