Kritiker sagen, das Gesetz sei ungenau formuliert und könne dazu missbraucht werden, um Verantwortung von Polen bei Verbrechen an Juden zu leugnen. Polens Regierung bestreitet dies und argumentiert, das Land wolle seinen Ruf verteidigen und unter anderem die Verwendung der historisch falschen Bezeichnung "polnische Todeslager" verhindern.
Die Strafvorschrift soll noch vom Warschauer Verfassungsgericht geprüft werden, ein Richterspruch wird in voraussichtlich zwei Monaten erwartet. Von diesem seien Gesetzesänderungen abhängig, sagen polnische Regierende. (dpa)
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