Laut Gericht verfügt der Mann über monatliche Einkünfte von mindestens 24.000 Euro. Dies legte der Richter bei der Bemessung der Geldstrafe am 10. Januar zugrunde.
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Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde wegen der hohen Straferwartung in Untersuchungshaft genommen. Ein Motiv für seine Diebstähle im Wert von 13 bis 47 Euro konnte er nicht nennen. Für die Justiz ist der Ladendieb kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde unter anderem schon wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen und einer Geldstrafe von 400.000 Euro verurteilt. Das Kalbsleber-Urteil ist rechtskräftig. (dpa)