Die seit 2012 laufenden Ermittlungen gegen Airbus-Mitarbeiter und Geschäftspartner hätten keine Nachweise ergeben, dass es bei dem Eurofighter-Verkauf zu Bestechungszahlungen gekommen sei. Die Staatswaltschaft beanstandet aber Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an zwei Firmen in Großbritannien.
"Von dort wurden die Gelder unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet, wobei anhand der Geldflüsse nicht feststellbar ist, welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten", teilte die Staatswaltschaft mit. Dies erfülle den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens. Der Eurofighter wird unter anderem im Airbus-Werk Manching bei Ingolstadt gebaut. (dpa)
Mehr zum Thema - Airbus in schweren Turbulenzen: Neue Ermittlungen wegen Betrugs, Bestechung und Korruption