Haute Couture nicht mehr exklusiv? EU-Gerichtshof entscheidet über rote Sohlen von Louboutin

Sagt man "Louboutins", meint man Highheels mit roter Sohle. Nun aber droht dem Massenkulturmeisterwerk des französischen Designers Christian Louboutin, den Damenschuhen mit einem sehr hohen Absatz und blutroten Sohlen, der Verlust von Exklusivität. Darüber soll nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Das Design der Louboutins ist seit dem Jahr 2014 durch ein US-Patent geschützt, aber bereits im Jahr 2012 wurde vor Gericht eine Klage gegen das Unternehmen Van Haren wegen der Verletzung des Markenrechtes erhoben. Die niederländische Firma verkaufte ebenso hochhackige Schuhe mit ebenso roter Sohle, aber zu einem niedrigeren Preis. Das Gericht erster Instanz beschloss im Fall zugunsten des französischen Designers. Van Haren unterbrach seinen Handel und nahm sich vor, den Beschluss zu bestreiten. Den Streit löst zurzeit das oberste rechtsprechende Organ der EU. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Maciej Szpunar riet dem Gericht bereits, gegen Louboutin zu entscheiden: Die Sohlenfarbe dürfe ohne die Form der Ware nicht betrachtet werden, und nach dem europäischen Markenrecht macht die Form keine Marke.

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