Um im Auto das Handy zu benutzen, soll der Fahrer davor den Wagen auf einem regulären Parkplatz parken oder ihn mit einem mit dem Telefon kompatiblen Lautsprechersystem ausgerüstet haben. Sonst droht ihm eine Strafe in Höhe von 135 Euro und Abzug der Punkte im Verkehrsregister.
Der Anlass für die Präzisierung des Handy-Verbotes war die Klage eines französischen Fahrers, der die Strafe zahlen musste, obwohl er sein Fahrzeug am Rand eines Kreisverkehrs angehalten, den Motor abgestellt und die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte.
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