Sonntagsverkauf in Polen ab Frühling gesetzlich verboten

In den kommenden zwei Jahren werden in Polen allmählich alle Handelsketten den Sonntagsbetrieb einstellen müssen. Ein entsprechendes Gesetz hat am Dienstag der polnische Präsident Andrzej Duda unterzeichnet, teilt die Webseite money.pl mit.

Das Verbot des Sonntagsverkaufs tritt im März 2018 in Kraft, dabei werden die Läden bis zum Jahresende vorerst am ersten und letzten Sonntag des Monats noch offen bleiben. Die Einschränkungen betreffen keine Onlineshops, Tankstellen-Supermärkte, Hotels, Stationen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Postämter und landwirtschaftliche Märkte.

Mehr zum Thema - Israelische Knesset ruft umstrittenes Sabbat-Gesetz zu Einkaufsläden ins Leben

Ab dem Jahr 2019 wird der Sonntagsverkauf nur noch in der letzten Woche des Monats erlaubt, bis er 2020 dann endgültig verboten wird. Die Ausnahme machen dann nur noch sieben Sonntage im Jahr: zwei vor Weihnachten, einer vor Ostern sowie jeweils der letzte im Januar, April, Juni und August.

Das Gesetz soll die Lage der Arbeitnehmer des Einzelhandels verbessern. Für Überschreitungen sind Strafen in Höhe von 240 bis 24.000 Euro bis hin zu einem Freiheitsentzug vorgesehen.