Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden.
Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können. (dpa)
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