Ab dem 1. Januar 2019 werden Nichterwerbstätige die vom Staat subventionierten Dienstleistungen in vollem Ausmaß mittragen, können bei einer "schwierigen Lebenssituation" davon jedoch befreit werden. Die Steuer, die das sogenannte Schmarotzertum verhindern sollte, wurde im April 2015 eingeführt, wonach alle arbeitsfähigen und dennoch arbeitslosen Bürger jährlich eine Summe in Höhe von ungefähr 200 Euro an den Staat hätten zahlen müssen.
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