Gesetz soll Fotografieren von Unfall-Toten unter Strafe stellen

Ein Unfall mit Toten auf der Autobahn: Gaffer zücken das Smartphone, fotografieren die Leichen und stellen die Bilder ins Netz. Das sei pietätlos, klagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Wer Unfalltote fotografiert und die Bilder ins Internet stellt, soll dafür künftig bestraft werden, forderte sie beim Verkehrsgerichtstag. Die SPD/CDU-Landesregierung werde eine entsprechende Bundesrats-Initiative starten, kündigte Havliza am Donnerstag in Goslar an.

Bei Autoclubs erntete die Politikerin Zustimmung. "Das ist eine Perversion, wenn jemand den eigenen Status im Internet erhöhen will, indem er Bilder von getöteten Unfallopfern online stellt", sagte ADAC-Chefjurist Markus Schäpe. "Die Intention der Ministerin ist verständlich", sagte auch AvD-Sprecher Herbert Engelmohr bei dem Treffen von Verkehrsjuristen. Es sei sinnvoll, gegen die Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen vorzugehen.

Für Angehörige sei es eine schwere Belastung, wenn Bilder oder Filme der Toten im Internet kursierten, sagte Havliza. Zudem würden Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt. Wer derartige Aufnahmen anfertige, handele pietätlos.

Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch solle so gefasst werden, dass die Polizei bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken, erläuterte die Ministerin. Wenn dieses beschlagnahmt werde, wäre das für die Betreffenden die schlimmste Strafe.

Paragraf 201a des Strafgesetzbuches verbiete es schon jetzt, Foto- und Filmaufnahmen von überlebenden Unfallopfern zu machen, sagte Havliza. Von Toten dagegen dürften derzeit noch Aufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies sei eine Gesetzeslücke. Bereits 2016 hatte Niedersachsen eine Initiative gegen Gaffer eingebracht, die seither wegen Behinderung von Rettungskräften bestraft werden können. Das Gesetz solle jetzt ergänzt werden. (dpa)

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