Weihnachtsmann-Verkleidungen mit Rauschebart sind damit aber nicht automatisch tabu. Wann das Gesicht zu sehr bedeckt sei, müsse im Einzelfall entschieden werden, schrieb die Nachrichtenagentur Ritzau. Es komme darauf an, ob der Gesichtsausdruck der Person erkennbar sei.
Die liberal-konservative dänische Regierung hatte im Oktober angekündigt, Gesichtsschleier sollten verboten werden. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden. Dort betrifft das Gesetz Burka und Nikab, aber auch Atemschutzmasken ohne medizinische Notwendigkeit. Außerhalb der närrischen Zeiten sind auch Clowns- und andere Masken tabu.
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