Im vergleichbaren Zeitraum 2016 lag diese sogenannte bereinigte Quote nach Angaben der Linksfraktion noch bei knapp 29 Prozent. Die weitaus meisten Kläger erhielten vor Gericht einen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, danach folgten Abschiebungsverbote und der sogenannte subsidiäre Schutz. Nur ganz wenige erhielten Asyl nach dem Grundgesetz, das nur politisch Verfolgten zusteht, die nicht aus einem sicheren Drittland einreisen.
Betrachtet man die gesamten fast 99.000 Gerichtsentscheidungen in dem Zeitraum 2017, fielen davon mehr als 45 Prozent unter "sonstige Verfahrenserledigungen" - beispielsweise Rücknahmen oder Zusammenlegungen von Klagen. Gut 30 Prozent der Klagen wurden abgelehnt, rund 24 Prozent der Verfahren endeten zugunsten der Flüchtlinge. Die Klagequote bei allen Entscheidungen lag bei rund 48 Prozent. Bei den ablehnenden Entscheidungen wurde gegen fast 90 Prozent geklagt. (dpa)
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