Wenn Kinder in Frankreich in den Kindergarten oder in die Schule kommen, müssen die Eltern Impfnachweise vorlegen. Die bislang vorgesehene Strafe für Verstöße gegen die Impfpflicht ist aber aus dem Gesetz gestrichen worden. Befürworter der Pflichtimpfungen verweisen etwa darauf, dass nur 78 Prozent der Zweijährigen in Frankreich gegen Masern geimpft seien – die Impfrate müsse aber bei 95 Prozent liegen, um Masernviren effektiv aufzuhalten.
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In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, auch wenn sie von einigen Experten gefordert wird. Allerdings müssen Eltern, die ihre Kinder im Kindergarten anmelden, eine Impfberatung nachweisen. Tun sie das nicht, müssen die Kindergärten die Eltern beim Gesundheitsamt melden. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfiehlt für Kinder und Jugendliche Standardimpfungen gegen 14 Krankheiten. (dpa)
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