In einem Meinungsbeitrag in der Welt mit dem Titel "Ein Virus kommt selten allein" beschäftigt sich Ulrich Clauß ausgiebig mit dem Thema Falschinformationen. Die unmissverständliche Stoßrichtung ist dabei allerdings von Anfang an klar: Der Russe ist schuld. Schon in dem Dreizeiler vor dem eigentlichen Artikel behauptet der Welt-Redakteur, Russland "flutet das Internet mit Falschinformationen zur COVID-Pandemie". Ziel sei die "Destabilisierung westlicher Demokratien", wobei vor allem Deutschland "im Fadenkreuz von Putins Propaganda-Trollen" stünde. Vor allem auf RT DE hat es der Autor dabei abgesehen. So operiere man dort "wie eine Außenstelle russischer Dienste", glaubt Clauß zu wissen.
Derlei wiederholte Beschimpfungen und ohne echte Belege vorgebrachte Anschuldigungen seitens der selbsternannten Qualitätsmedien sind bedauerlicherweise längst Usus geworden und sagen in der Regel mehr über diejenigen, die sie formulieren, als über Jene, die sie treffen sollen. Besonders traurig und zudem blamabel wird es jedoch, wenn man dabei auch vor eindeutig widerlegten Falschaussagen nicht zurückschreckt – so geschehen in eben jenem Welt-Artikel des Herrn Clauß. Clauß behauptet:
"Als Höhepunkt erfand der Kreml-finanzierte Internet-TV-Sender 'RT-Deutsch' die 'Entführung' eines Mädchens aus einer russischen Einwandererfamilie (Der 'Fall Lisa'), durch 'Flüchtlinge'."
Und kurz darauf:
"Tausende russlanddeutsche Einwanderer folgten Demonstrationsaufrufen von 'RT Deutsch'."
Beide Aussagen sind jedoch nachweislich falsch, was Clauß mit ein wenig Recherche hätte auffallen können. RT DE (damals RT Deutsch) hatte seinerzeit weder etwas "erfunden" noch zu Demonstrationen "aufgerufen".
Tatsache ist dagegen, dass dort erst ganze 12 Tage später und zwar zu einem Zeitpunkt, als deutsche Mainstreammedien längst das Thema aufgegriffen hatten, über den Sachverhalt berichtet wurde. Dies geschah, weil man in der Redaktion damals ganz bewusst zunächst die unübersichtliche Informationslage studieren und zum Thema recherchieren wollte.
Die nun durch Clauß getätigten Aussagen waren seinerzeit bereits durch den Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) ins Feld geführt worden. Nach einigem Hin und Her – und nachdem mehrere teils namhafte Journalisten ihre Mitgliedschaft beim DJV gekündigt hatten –, sah sich der Pressesprecher jedoch gezwungen, folgenden "Korrekturhinweis" zu veröffentlichen:
"[Es] war behauptet worden, RT Deutsch habe 'das Märchen einer angeblichen Vergewaltigung in die Welt gesetzt und damit diplomatische Verwicklungen ausgelöst'. Diese Behauptung ist falsch. Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen."
Auch Verbandschef Prof. Dr. Frank Überall sah kurz darauf die Notwendigkeit, noch einmal persönlich festzustellen:
"Richtig ist: Die Urheberschaft am Fall Lisa liegt nicht bei RT Deutsch! Das zu behaupten, war ein Fehler, für den wir um Entschuldigung bitten."
Traurigerweise hielt dies den DJV-Bundesvorsitzenden jedoch nicht davon ab, zwei Jahre später in einem Interview dieselben verleumderischen Behauptungen zu wiederholen. Warum Überall dies tat, bleibt bis heute sein Geheimnis. Womöglich entsprach dies einfach einer gewissen Attitüde des "Wir dürfen das" bei einer innerhalb der eigenen Blase unwidersprochenen Mainstream-Journalie. Dass sich außerhalb dieser Blase gerade auch RT DE einer wachsenden Leserschaft erfreut, dürfte da schon ein wenig am eigenen Selbstbild kratzen.
Auch Welt-Autor Clauß fühlte sich dieser traurigen "Tradition" nun offenbar verbunden. Anders als damals entschied sich RT DE diesmal jedoch für einen "offensiveren" Umgang mit derlei – noch dazu wiederholt vorgebrachten – diffamierenden Falschaussagen und beschritt den Rechtsweg. Dabei ging es auch noch um eine dritte Passage. Clauß hatte geschrieben:
"Nach Einschätzung von Lennart Maschmeyer, Senior Researcher am Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich, bleiben Broadcaster wie 'RT Deutsch' Hauptakteure bei der Desinformation. Aus seiner Analyse hybrider Kriegsführung in der Ukraine schlussfolgert er, 'dass der derzeitige Fokus auf die Bedrohung durch digitale Desinformation unangebracht ist.'"
Mit Beschluss vom 11. August folgte das Landgericht Frankfurt am Main nunmehr der Auffassung von RT DE, wonach es sich in allen drei Fällen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht von RT DE darstellen, und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag. Dem Verlag ist es "untersagt", in Bezug auf RT DE die drei in Frage stehenden Aussagen "zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen". Bei Zuwiderhandlung droht ein "Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an einem Mitglied des Vorstands".
Bereits am 4. August war in gleicher Angelegenheit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ergangen. Darin war die Welt zur Veröffentlichung folgender Gegendarstellung von RT DE verpflichtet worden:
"In der Welt wurde am 14.07.2021 unter der Überschrift 'Ein Virus kommt selten allein' folgende Aussage über uns verbreitet: 'Tausende russlanddeutsche Einwanderer folgten Demonstrationsaufrufen von 'RT Deutsch''. Hierzu stellen wir fest: 'Wir haben keine Demonstrationsaufrufe verbreitet.'"
Die Gegendarstellung habe zudem "unverzüglich" und "ohne Einschaltungen und Weglassungen und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung" zu erfolgen. Bezüglich der anderen Behauptung, wonach es sich bei dem "Fall Lisa" um einen durch RT erfundenen Vorfall gehandelt habe, hatte das Berliner Gericht der vorgebrachten Argumentation dann aber nicht folgen wollen. Dabei ging es in seiner Begründung davon aus, dass der "unvoreingenommene und verständige Durchschnittsleser" die Äußerung "nicht zwingend" als Behauptung verstehe, "dass es den der Berichterstattung [von RT] zugrunde liegenden Sachverhalt gar nicht gegeben habe":
"Vielmehr ist die Deutung, dass die Berichterstattung zwar auf einem im Ansatz wahren Sachverhalt beruht, es sich dabei aber entgegen der dortigen Darstellung nicht um eine 'Entführung' handelte, gleichermaßen naheliegend."
Das Gericht unterschied damals also mit Blick auf den Vorwurf des "Erfindens" zwischen dem Vorfall als solchem und der Berichterstattung darüber durch RT. Tatsächlich hatte RT aber weder den Vorfall als solchen erfunden noch eine vermeintliche Entführung als Faktum behauptet, was – wie bereits dargelegt – bereits in der Vergangenheit geklärt war. Das Frankfurter Urteil folgt nun offenbar dieser Auffassung. Allerdings hatte man auch in Berlin keineswegs damit argumentiert, dass es sich bei der Behauptung in dem Welt-Artikel etwa nicht um eine Falschaussage handele.
Bezüglich der dritten Passage dränge es sich dem Leser nach damaliger Ansicht des Berliner Gerichts ansonsten nicht "als unabweisliche Schlussfolgerung" auf, "dass die Studie von Maschmeyer explizit auf [RT] Bezug nehme". Dass Clauß aber genau dies insinuiert und dabei ganz offensichtlich versucht, RT eine aktive Rolle bei der Verbreitung von "Desinformation" zuzuweisen, lag jedoch so gar nicht im Sinne desjenigen, auf den Clauß sich beruft. So erklärte Lennart Maschmeyer auf Nachfrage von RT DE:
"Der Bericht in der Welt zitiert aus meiner CSS Analyse über die Ukraine, welche meine Einschätzung zum lokalen Kontext ausführlich darlegt. 'RT Deutsch' erwähne ich in der Analyse nicht namentlich. Ich habe eine entsprechende Korrekturforderung an Die Welt gesendet."
Beide Gerichtsbeschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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