UN-Sonderberichterstatterin: Israel kann sich nicht auf "Recht auf Selbstverteidigung" berufen

Israel kann sich schon deshalb nicht auf Artikel 51 der UN-Charta zur Rechtfertigung seines militärischen Vorgehens berufen, weil es sich beim Gazastreifen um ein von Israel besetztes Gebiet handelt. Das stellte UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese am Dienstag klar.

In einer Rede vor dem National Press Club in der australischen Hauptstadt Canberra hat die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese am Dienstag das Argument Israels entkräftet, dass der Krieg gegen den Gazastreifen ein Akt der Selbstverteidigung wäre. Israel könne sich schon deshalb nicht auf Artikel 51 der UN-Charta zur Rechtfertigung seines militärischen Vorgehens berufen, weil es sich beim Gazastreifen um ein von Israel besetztes Gebiet handelt.

Mehr zum Thema - "Völkermord ist keine Selbstverteidigung" – Amsterdamer fordern Waffenstillstand in Gaza