Strafgerichtshof lehnt Ermittlungen gegen USA ab

Der Internationale Strafgerichtshof lehnte Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan ab. Eine Untersuchung würde der Gerechtigkeit zurzeit nicht dienen, so das Gericht. Von einem Verfahren wären auch US-Bürger betroffen gewesen.

Im November 2017 hatte die Chefanklägerin Fatou Bensouda ein Ermittlungsverfahren beantragt. Dabei ging es um mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan seit 2003. Beschuldigt wurden auch US-Soldaten und Mitglieder des US-Geheimdienstes CIA.

Das Gericht erklärte, dass die Basis für Ermittlungen zwar ausreichend ist. Es sei aber seither zu viel Zeit verstrichen, und es gebe kaum Aussicht auf eine Kooperation Afghanistans. Die Chancen auf erfolgreiche Ermittlungen seien daher sehr gering.

Wegen des drohenden Verfahrens hatte die Regierung von US-Präsident Donald Trump Mitarbeitern und Richtern des Weltstrafgerichts mit Sanktionen gedroht. Erst kürzlich war der Chefanklägerin Bensouda das Visum für die USA entzogen worden.

Trump begrüßte die Entscheidung per schriftlicher Mitteilung und sprach von einem "großen internationalen Sieg". Zugleich erneuerte er seine Grundsatzkritik an dem Strafgerichtshof und bezeichnete diesen als unrechtmäßig. Trump warnte, die USA würden schnell und energisch auf alle Versuche reagieren, Amerikaner, Israelis oder Verbündete zum Ziel strafrechtlicher Verfolgung zu machen.

Zwar hat der Internationale Strafgerichtshof keine rechtliche Handhabe gegen US-Bürger, weil die USA nicht Mitglied sind, aber dennoch halten sich die Vereinigten Staaten "amerikanische Bürger an den höchsten rechtlichen und ethischen Standards", so Trump weiter. John Bolton, Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, sagte, dass der Strafgerichtshof eine Bedrohung für die "amerikanische nationale Souveränität" darstellt. 

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(rt deutsch/dpa)