Über das sogenannte "Blocking Statute" (Blocking regulation EC No 2271/96) kann es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt werden.
Dies wäre ein extremer Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten seitens Brüssel. Deswegen könnte es für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste Entschädigungen und weitere Hilfe geben.
Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde allerdings noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.
Die Verordnung könnte ohne umfassende Abstimmungsverfahren sogar noch vor den US-Sanktionen in Kraft treten, berichtete das Handelsblatt.
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