Georgien: Versuch von Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin gescheitert

In Georgien ist der Versuch eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Präsidentin Salome Surabischwili gescheitert. Nur 86 Abgeordnete stimmten für die Amtsenthebung, mindestens 100 Stimmen waren für den Beschluss erforderlich.

Georgiens Parlament hat über die Amtsenthebung von Präsidentin Salome Surabischwili abgestimmt. Nur 86 der erforderlichen 100 Abgeordneten stimmten dafür, sodass die Staatschefin ihr Amt behalten wird. Ein Abgeordneter sprach sich dagegen aus, viele Abgeordnete der Opposition waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Initiiert wurde die Amtsenthebung von der Regierungspartei Georgischer Traum. Sie warf Surabischwili vor, gegen die Verfassung verstoßen zu haben, da die Präsidentin Ende August und Anfang September ohne die Zustimmung der Regierung eine Auslandsreise unternommen hatte. Bei der Reise besuchte die Politikerin insbesondere Berlin, wo sie mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zusammentraf, und Brüssel, wo sie Gespräche mit dem Chef des Europäischen Rates, Charles Michel, führte.

Im Vorfeld der Abstimmung konnte der Georgische Traum die erforderliche Anzahl von Unterschriften von Abgeordneten sammeln, um dem Verfassungsgericht einen Antrag vorzulegen. Dieses sollte entscheiden, ob Surabischwili gegen die Verfassung verstoßen hat oder nicht. Eine entsprechende Entscheidung des Verfassungsgerichts ist die Voraussetzung für eine Abstimmung über die Amtsenthebung im Parlament.

Am 16. Oktober entschied das Gericht, dass ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt, da die Präsidentin nur mit Zustimmung der Regierung das Land verfassungsmäßig in der Außenpolitik vertrete. Die Verteidigung hatte jedoch darauf bestanden, dass sich Surabischwili vom Artikel 49 (der besagt, dass das Staatsoberhaupt Georgien in den auswärtigen Beziehungen vertritt) und Artikel 78 (über die Notwendigkeit, alle Maßnahmen zur Integration Georgiens in die EU und die NATO zu ergreifen) leiten lassen habe.

Surabischwili erklärte nach der Entscheidung, dass sie nicht zurücktreten und das ganze Leben lang dort bleiben werde, wo sie sei, und sie sich für eine "europäische und demokratische Zukunft" Georgiens einsetzen werde. Nach der georgischen Verfassung kann ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Präsidentin aus denselben Gründen nicht erneut eingeleitet werden.

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