Die Tschechische Republik hat nun auch für russische Bürger die Pflicht eingeführt, für die Durchreise an Flughäfen des Landes ein Flughafenvisum zu beantragen. Dies teilte das tschechische Außenministerium am Dienstag auf seiner Webseite mit:
"Ab dem 21. November 2022 gilt diese Verpflichtung auch für Bürger der Russischen Föderation."
Tschechien nahm Russland in die Liste der Länder auf, deren Bürger ein solches Visum für den Aufenthalt auf Flughäfen im Land benötigen. Die Liste umfasst Armenien, die Türkei, Afghanistan, Pakistan, Indien, Nigeria, Sudan, Syrien, Ägypten und 20 weitere Staaten.
Gleichzeitig betrifft die neue Regelung nicht diejenigen Personen, die Inhaber eines Schengen-Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung einschließlich jener für Kanada, die USA, Japan und einige andere Länder sowie der Visa dieser Staaten sind, die Familienangehörige von EU-Bürgern sind, die Inhaber von Diplomatenpässen oder Besatzungsmitglieder von Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation sind, zu denen auch Russland gehört.
Um ein Flughafentransitvisum zu erhalten, sind ein Reisepass, ein Foto, Fingerabdrücke sowie Dokumente erforderlich, die bestätigen, dass die Reise zum endgültigen Zielort erfolgt und keine Absicht besteht, in das Hoheitsgebiet der Schengen-Mitgliedsstaaten einzureisen. Darüber hinaus muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden.
Nach Angaben des tschechischen Außenministeriums kostet das Visum 80 Euro. Ein reguläres Schengen-Visum kostet nach der Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland im September den gleichen Betrag. Davor waren es 35 Euro.
Nach dem Beginn der speziellen Militäroperation in der Ukraine legte die Tschechische Republik die Ausstellung bestimmter Visa-Arten und Aufenthaltsgenehmigungen für russische Staatsbürger auf Eis. Diese Beschränkung soll bis Ende März 2023 in Kraft sein. Das gleiche Verbot gilt auch für Weißrussen. Ausnahmen werden für Reisen zu humanitären Zwecken gemacht.
Laut den tschechischen Behörden sei das Ziel dieser Maßnahme, die "außenpolitischen Interessen der Tschechischen Republik" im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in der Ukraine zu schützen und Druck auf Russland und Weißrussland auszuüben.
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