MH17-Abschuss: Niederländische Staatsanwaltschaft fordert für Angeklagte lebenslänglich

Im Prozess zum Abschuss von Passagierflug MH17 über der Ostukraine hat die Staatsanwaltschaft für die vier Angeklagten lebenslängliche Haftstrafen wegen Mordes gefordert. Diese hätten "298 Menschen auf grausame Weise das Leben genommen".

Die niederländische Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafen für die Angeklagten im Prozess um den Abschuss der Passagiermaschine des Fluges MH17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014. Die damaligen Offiziere der prorussischen Rebellen in der Ostukraine seien für den Tod von 298 Menschen verantwortlich und müssten daher die Höchststrafen bekommen, erklärten die Vertreter der Anklage am Mittwoch vor dem Strafgericht am Amsterdamer Flughafen. "Die Angeklagten haben 298 Menschen auf grausame Weise das Leben genommen", sagte Staatsanwalt Thijs Berger. Das Urteil in dem seit Frühjahr 2020 laufenden Prozess wird erst im nächsten Jahr erwartet.

Drei Russen und ein Ukrainer hätten nach Überzeugung der Ankläger im Juli 2014 die Boeing-Maschine der Malaysia Airlines mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen. 298 Menschen an Bord wurden getötet. Der Prozess wird in Abwesenheit der Angeklagten geführt. Nur einer der Angeklagten lässt sich von Verteidigern vertreten. Alle Angeklagten bestritten jede Verantwortung.

Der Prozess ist politisch brisant, da auch Russland jegliche Verantwortung für den Abschuss zurückweist. Eine Auslieferung der Angeklagten scheint daher unwahrscheinlich. Versuche, Moskau die Verantwortung für das Unglück zuzuweisen, seien "absolut inakzeptabel", sagte der russische Außenminister Sergei Lawrow gegenüber RT. Lawrow fügte hinzu, dass die fragliche Rakete [die angeblich das Flugzeug abgeschossen hätte] 1986 hergestellt wurde und seitdem in der Ukraine verblieben sein sollte.

Zudem sei in der Zwischenzeit von der Aufklärung der Tragödie Malaysia ausgeschlossen worden, obwohl es sich um ein malaysisches Flugzeug handelte, mit dem die Opfer des tragischen Vorfalls geflogen waren. Auch seien unter anderem die Auswertungen der Blackbox-Daten als Beweismittel nicht veröffentlich worden.

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(rt de/dpa)