Schweizer Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren im Magnitski-Fall ein

Die Ermittlungen im Geldwäscheverfahren im Zusammenhang mit dem Fall Magnitski sind eingestellt. Der Investitionsfonds Hermitage verliert den Klägerstatus. Mehr als 4 Millionen Schweizer Franken sind für Schadenersatzleistung konfisziert.

Am Dienstag hat die Schweizer Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingestellt, welches im März 2011 im Zusammenhang mit einem in Russland Ende 2007 begangenen Steuerbetrugs eingeleitet worden war. Anlass für die Untersuchung war neben einer Geldwäscheverdachtsmeldung die Klage gegen Unbekannt seitens Bill Browders Investionsfonds Hermitage Capital Management, für die Sergei Magnitski als Wirtschaftsprüfer agierte. Hermitage legte nahe, dass gewisse Geldsummen, die auf Schweizer Bankkonten deponiert wurden, von einer Straftat zum Nachteil der Firma stammen.

Veruntreuung in Russland, Geldwäsche in mehreren Ländern

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) stellt fest:

"Konkret bezog sich der Verdacht der BA auf Geldwäschereihandlungen in der Schweiz zwischen 2008 und 2010 nach einem Ende 2007 in Russland begangenen Betrug an den russischen Steuerbehörden, der zu unrechtmäßigen Steuerrückzahlungen in Höhe von insgesamt USD 230 Mio. führte. Das Geld soll in der Folge in Russland, später auch in weiteren Ländern gewaschen worden seien, ein Teil davon auch in der Schweiz. In diesem Kontext verfügte die BA die Beschlagnahmung von Vermögenswerten in der Höhe von rund CHF 18 Millionen."

Um die Umstände von Magnitskis Tod ging es den Schweizer Ermittlern ausdrücklich nicht. Vielmehr interessierte man sich für Gelder, die anscheinend im Rahmen einer Geldwäsche auf Konten Schweizer Banken geleitet wurden:

"Während der Untersuchung konzentrierte sich die Arbeit der BA auf die Klärung des Verdachts der Geldwäscherei von in Russland veruntreuten Geldern, die auf Bankkonten in der Schweiz umgeleiteten worden seien. Die Untersuchung der BA umfasste die Analyse von Bankunterlagen zahlreicher Konten in der Schweiz, aktive Rechtshilfeersuchen samt Ergänzungen an Moldawien, Lettland, Russland (dem Land, in dem die Vortat begangen wurde), Zypern und an die USA sowie die Einvernahme zahlreicher Personen in der Schweiz und im Ausland."

Die im Zuge der genannten Untersuchung gewonnene Information wurde zur analytischen Untersuchung der einzelnen Geldströme genutzt, so die Staatsanwälte.

 

Verfahrenseinstellung mangels Verdächtiger

Nach diesen umfangreichen Ermittlungen habe die Schweizer Bundesanwaltschaft niemanden gefunden, den sie in der Schweiz wegen Geldwäsche hätte anklagen können:

"Gestützt auf ihre umfangreichen Ermittlungen stellt die BA fest, dass kein erhärteter Tatverdacht vorliegt, der eine Anklage in der Schweiz rechtfertigen würde.

Das Verfahren sei somit gemäß Strafprozessordnung einzustellen, hieß es.

Hermitage kein Geschädigter mehr

Bill Browders Investitionsfonds Hermitage wurde zudem der ursprüngliche Status eines Privatklägers in der Sache aberkannt. Als Grund gaben die Staatsanwälte an, dass die beschlagnahmten Mittel in keinem der untersuchten Fälle von einer gesetzeswidrigen Handlung zum Nachteil von Hermitage herrühren:

"Die BA hat die Stellung von Hermitage als Privatklägerschaft noch einmal geprüft und kommt in ihrer Einstellungsverfügung zum Schluss, dass trotz der umfangreichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Gelder, die Gegenstand des schweizerischen Verfahrens bilden, von einer Straftat herrühren, die zum Schaden von Hermitage begangen wurde."

 

Geldwäschekonten bestätigt, Geld für Schadenersatz konfisziert

Nachgewiesen werden konnte hingegen sehr wohl ein "Zusammenhang zwischen einem Teil der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte und der in Russland begangenen Straftat". Daher sieht die Schweizer Bundesanwaltschaft alle Voraussetzungen dafür gegeben, von den ursprünglich 18 Millionen Schweizer Franken der im Rahmen der Ermittlung eingefrorenen Konten vier Millionen einzuziehen, um hieraus eine Schadenersatzforderung des Schweizer Bundes zu decken.

Bis 31. Juli ist die Verfügung anfechtbar und steht daher noch nicht im Originaltext zur Verfügung.

Im Jahr 2020 wurde ein weiteres, ebenfalls in der Schweiz eröffnetes Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Magnitski-Fall mangels Beweisen eingestellt.