Türkisches Verfassungsgericht nimmt Verbotsantrag gegen kurdische Oppositionspartei an

Die Generalstaatsanwaltschaft der Türkei hat im zweiten Anlauf die Annahme eines Verbotsantrages am Verfassungsgericht erreicht. Er betrifft die mehrheitlich kurdische Partei HDP, die drittstärkste Kraft im Parlament. Behörden werfen ihr die Unterstützung von Terrorismus vor.

Das Verfassungsgericht der Türkei hat ein Verbotsverfahren gegen die Halkların Demokratik Partisi (HDP) eingeleitet. Das Gericht in Ankara nahm am Montag einstimmig eine Anfang Juni eingereichte Klage des Generalstaatsanwalts an. Der ersten mehrheitlich kurdischen Partei im Parlament wird Separatismus vorgeworfen. HDP-Co-Vorsitzender Mithat Sancar sprach von einer "politischen Kampagne".

Bei der Parlamentswahl 2018 errang die HDP 11,7 Prozent der Stimmen. Sie ist die drittstärkste Partei in der Volksvertretung. Tausende ihrer Mitglieder sind jedoch inhaftiert.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan wirft der HDP vor, der verlängerte Arm der bereits verbotenen Partiya Karkerên Kurdistanê (Arbeiterpartei Kudistans, PKK) zu sein. Der Präsident bezeichnete HDP-Politiker mehrfach als Terroristen. Die HDP weist eine Verbindung zum Terrorismus zurück.

Die regierende Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP, Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) verliert laut Umfragen an Zustimmung in der Bevölkerung. Der Politologe Osman Can von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin schreibt in einer Analyse: Es sei wahrscheinlich, dass die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vorgezogen werden, "wenn Erdoğan die wirtschaftlichen Bedingungen dafür reif scheinen".  "Doch um vorgezogene Wahlen zu gewinnen, muss die HDP aus dem Spiel genommen werden." 

In der rund 850 Seiten langen Anklageschrift fordert der Staatsanwalt neben dem permanenten Verbot der Partei ein Politikverbot für rund 500 Personen. Die Anwältin Mavis Aydin sagte der Deutschen Presse-Agentur, für welche Politiker dieses gefordert werde, wisse auch die Partei nicht, weil die Anklageschrift ihr noch nicht zugestellt wurde.

Das Verbotsverfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Einen ersten Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hatte das Verfassungsgericht im März dieses Jahres aus formalen Gründen abgewiesen.

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(dpa/rt)