Ein australischer Bundesrichter hat einen Eilantrag gegen Canberras umstrittenes Rückkehrverbot für Bürger aus Indien abgelehnt. Premierminister des Landes, Scott Morrison, hatte vor knapp zehn Tagen ein vorübergehendes Verbot für alle Reisen aus Indien – auch für eigene Staatsbürger – verhängt, weil er befürchtete, dass die Quarantäneeinrichtungen in Australien nicht in der Lage sein würden, die Überwachung potentiell mit SARS-CoV-2 infizierter Reisender zu bewältigen. Der Beschluss wurde gefasst, als die Zahlen der positiven Corona-Fälle in Indien in die Höhe schossen.
Bundesrichter Thomas Thawley entschied, dass die australische Regierung, ungeachtet der Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Verbots, ihre Befugnisse im Bereich der nationalen Biosicherheit nicht überschritten habe, indem sie die Grenzen des Landes schloss.
Derzeit sind schätzungsweise mehr als 9.000 australische Staatsbürger in Indien gestrandet, wo sie bleiben müssen und deshalb auch unter anderem einem höheren Risiko einer COVID-19-Erkrankung ausgesetzt sind. Im Falle eines Verstoßes gegen die Restriktion, etwa indem die Einreisenden versuchen sollten über einen Drittstaat und somit über einen nicht direkten Flug nach Hause zu kommen, drohen ihnen Geldstrafen von mehreren Zehntausend Euro und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Geklagt hatte ein 73-jähriger australischer Staatsbürger, der aus Bangalore im südindischen Bundesstaat Karnataka nach Hause zurückkehren wollte. Das Gericht stimmte jedoch mit der Regierung überein, dass Biosicherheitsmaßnahmen andere Rechte außer Kraft setzen können, wie zum Beispiel das Recht eines Bürgers auf Rückkehr in die Heimat. Die aktuellen Beschränkungen sollen bis zum 15. Mai gelten.
Menschen, die derzeit nach Australien einreisen, müssen sich einer von der Regierung verhängten obligatorischen Quarantäne von mindestens 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ankunft unterziehen.
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