Europäischer Gerichtshof: Deutsche Ermittlungen nach Kundus-Angriff 2009 waren ausreichend

Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im afghanischen Kundus mit vielen Toten im Jahr 2009 sind nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausreichend gewesen. In dem Urteil vom Dienstag gibt die Große Kammer des Gerichts der Bundesrepublik damit recht.

Die Entscheidung ist endgültig, Beschwerde kann nicht eingelegt werden. Ein afghanischer Vater hatte in dem Fall geklagt und Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Bei dem Angriff vor mehr als zehn Jahren waren seine beiden Söhne getötet worden.

Bei dem Luftangriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster durch US-amerikanische Kampfflugzeuge in der Nacht zum 4. September 2009 waren etwa 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Den Bombenabwurf befohlen hatte der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein. Er befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten. An der Stelle hatten sich aber auch Bewohner aus der Umgebung versammelt, die sich mit Treibstoff eindecken wollten. Entgegen der Behauptung von Klein bestand jedoch zum Zeitpunkt der Bombardierung weder Feindkontakt noch eine immanente Gefahr. Die US-amerikanischen Piloten hatten mehrfach versucht, die Bombardierung zu umgehen

Der Luftangriff gilt als der blutigste deutsche Einsatz seit dem Zweiten Weltkrieg. In seiner Folge ermittelte der Generalbundesanwalt gegen Oberst Klein. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da sich nicht ausreichend Anhaltspunkte für einen Verdacht ergeben hatten. Der Kläger vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hatte daraufhin versucht, eine Klage gegen Klein zu erzwingen. Auch mit einer Verfassungsbeschwerde war er in Deutschland erfolglos gewesen.

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(rt/dpa)