Masern-Impfpflicht tritt in Kraft – Familien klagen vor dem Verfassungsgericht

Am Sonntag ist die neue Masern-Impfpflicht in Kraft getreten. Wer Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kliniken besucht, muss künftig geimpft sein. Das neue Gesetz stößt auf Widerstand. Mehrere Familien haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Ab dem 1. März ist in Deutschland eine Verschärfung der Impfregeln in Kraft getreten. Demnach gilt an allen deutschen Schulen, bei Tagesmüttern und Kitas die Pflicht zur Impfung gegen Masern. Die Impfpflicht betrifft auch andere Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünfte, Arztpraxen und Kliniken.

Kinder und Erwachsene, die in derartigen Einrichtungen beschäftigt sind oder betreut werden, müssen von nun an gegen Masern geimpft sein. Eltern, die ihr Kind in der Schule oder der Kita anmelden, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Für alle anderen Einrichtungen gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2021.

Das Gesetz wurde im vergangenen November nach langer Debatte vom Bundestag verabschiedet. Die Zahl der Masern-Infektionen in Deutschland war in den vergangenen Jahren wegen der sich ausbreitenden Impfscheu und der massiven Migrationsbewegungen wieder im Steigen. 2019 wurden über 500 Fälle der hochansteckenden Krankheit registriert.

Gegen das neue Gesetz zur Impfpflicht wollen Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern am Sonntagmittag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden einreichen. Die Eltern sind der Auffassung, dass der Impfzwang keine selbstbestimmte Entscheidung mehr zulasse.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze würden verletzt. Noch ist unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet.

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